ISPS CODE

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Weshalb entsteht der ISPS CODE:

Nach dem 11. September, fühlten viele Staaten weltweit die Notwendigkeit, ähnlichen Katastrophen in Zukunft vorbeugen zu müssen. Während der diplomatischen Konferenz zur Sicherheit, die von der IMO bestellt und im Dezember 2002 beendet worden ist, wurde anerkannt, dass auch Schiffe ein sensibles Ziel oder die Verlader unwissentlich zum Beförderer von gefährlicher Ladung oder Massenvernichtungswaffen werden können.
Angesichts der Bedeutung des Seetransports für die Wirtschaft der verschiedenen Länder, wurden neue Regeln zur Stärkung der maritimen Sicherheit eingeführt, Regeln, die im Solas ’74 zitiert und im ISPS Code verankert sind.
Diese Regeln sind am 1. Juli 2004 in Kraft getreten und betreffen folgende Punkte:

1. Die Schiffe müssen mit einer permanenten Identifikationsnummernplakette ausgestattet sein.
2. Ausrüstung mit einem automatischen Identifikationssystem (AIS)
3. Ausrüstung mit einem Sicherheitsalarm (ALLERT) zur Verbreitung des Alarms im Fall von Aktionen, die gegen das Boot gerichtet sind .
4. Ausrüstung mit einem Register, in dem alle Daten des Schiffes und seiner Laufbahn verzeichnet sind und das immer an Bord bleiben muss.

Ausser diesen Maßnahmen sind weitere Sicherheitsmaßnahmen auf drei Ebenen vorgesehen, (normal – verstärkt – hoch) die an eine Risikoanalyse gebunden sind.

Die Norm verpflichtet dann die Gesellschaften zur Bezeichnung von :

1. Nominierung eines Verantwortlichen für die Sicherheit (CSO: Company Security Officer)
2. Nominierung eines Verantwortlichen an Bord für die Sicherheit (SSO: Ship Security Officer)
3. Ausstattung der Schiffe mit einem Sicherheitsplan ( SSP: Ship Security Plane), der Auskunft über die Risikoanalyse gibt.
4. Ausrüstung der Schiffe mit einem international gültigen Sicherheitszertifikat.
5. Festlegung einer Sicherheitserklärung zwischen den Schiffen und den Häfen, die die Verantwortung beider Seiten hinsichtlich der möglichen Risiken zwischen Hafen, Umgebung und des menschlichen Lebens festlegt. Von Seiten der Häfen muss ein Verantwortlicher für die Sicherheit für die Hafenanlage ernannt werden.
6. Maßnahmen zur Schulung des Personals, das mit der Sicherheit beauftragt ist, müssen iniziiert werden.

OBEN GESAGTES BEZIEHT SICH AUF TEIL A DES ISPS CODES.

Teil B liefert detaillierte Richtlinien für die Anwendung dieser Regeln, mit Empfehlungen für die Ernennung der anerkannten Sicherheitsorgane und Bildung einer nationalen oder regionalen Zentrale zur Handhabung der verschiedenen Ebenen der Sicherheit. Im Hinblick auf die Verantwortlichen für die Handhabung der Sicherheit – sowohl an Land als auch an Bord (CSO –SSO)- sieht der Code ihre Schulung und Ausbildung auf Basis der folgenden Argumente vor.
1. Methodik zur Einschätzung der Sicherheit des Schiffes ( Assestement)
2. Methoden zur Visite und Inspektion der Sicherheit der Schiffe.
3. Sicherheitsmaßnahmen zwischen Schiff und Hafen.
4. Bedingungen und Operationen zwischen Schiff und Hafen.
5. Notfallprävention und Reaktion auf Notfälle.
6. Techniken zur Ausbildung und Schulung hinsichtlich der Sicherheit.
7. Erkennung von Verhaltensmustern und Bedrohung der Sicherheit.
8. Handhabung der Informationen hinsichtlich der Sicherheit.
9. Erkennung von Waffen, Apparaten und gefährlichen Substanzen.
10. Eingesetzte Techniken zur Umgehung der Sicherheitsmaßnahmen.
11. Methoden zur Durchsuchung und Inspektion auf unerlaubtes Eindringen
12. Übungen und praktische Tests für die Sicherheit.

Hinzukommend muss der Sicherheitsoffizier des Schiffs (SSO) umfassende Kenntnis über folgende Punkte besitzen:
1. Sicherheitsplan des Schiffs (SSP)
2. Vorgehensweisen hinsichtlich des Sicherheitsplans
3. Techniken zur Kontrolle und Leitung der Massen.
4. Kenntnis über das Funktionieren der Sicherheitsausrüstung- und- Systeme in Fahrt
5. Kontrolle, Instandhaltung und Prüfung der Sicherheitsausrüstung- und- Systeme in Fahrt.

All diese Normen gelten sowohl für Passagier- als auch Frachtschiffe mit einem Bruttoladevolumen von mehr als 500 Tonnen, für Ölplattformen und Hafenanlagen, die im internationalen Verkehr arbeiten, und nicht zuletzt für Passagierschiffe, die im nationalen Verkehr ausserhalb von 20 Meilen von der Küste agieren. Was Schiffe in regulärem Linienverkehr in Kabotage oder interkontinental anbetrifft, so können unterschiedliche Maßnahmen der unterzeichnenden Staaten festgelegt werden. In den USA ist eine solche Norm, vielleicht ein wenig restriktiver für die Anordnungen, die vom Transportministerium der U.S.A. gemeinsam mit der Küstenwache mit dem Rundschreiben NVIC 10/02 (Navigational Inspection Circular) vom 21.10.02 verfügt worden ist, bereits in Kraft getreten….

Basierend auf dem Vorhergesagten und aufgrund unserer Erfahrung sind die Produkte, die einen Beitrag für die Lösung der Aufgaben der CSO und SSO leisten können, in diesem Katalog aufgeführt.